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9.000 Mark für 140 Kubikmeter

■ Delmenhorster kippt in Woltmershausen illegal Deponiemüll ab

Ein Abbruchunternehmen ist kein Uhrmachergeschäft. Mit dieser überraschenden These beglückte am Donnerstag der Delmenhorster Bauunternehmer Peter B. das Bremer Amtsgericht. Dort sollte er erklären, warum er an der Senator Bomers-Straße in Woltmershausen ein Gewerbegebiet mit Plastikbehältern, Heizkörpern, Gummireifen, und anderem Deponiemüll „auffüllen“ wollte.

Im einzelnen monierte die Staatsanwaltschaft 140 Kubikmeter Bauschutt, die am 21. und am 29. Dezember letzten Jahres auf dem Gelände abgekippt, plattgefahren und anschließend mit Sand überdeckt worden sind.

Unternehmer B. zeigte sich vor Gericht überrrascht. Nach seiner Version habe er in der Senator- Bömers-Straße lediglich „sauberen“ Abbruch abkippen lassen. Rein prophylaktisch habe er dann auch noch zwei Männer eingestellt, die beim Verteilen hinter der Raupe hergehen und alle Müllteile einsammeln sollten. An diesen beiden Tagen hat sich aber nur der Raupenfahrer und der jeweilige LKW-Fahrer auf dem Gelände aufgehalten. Das behaupteten nicht nur die beiden Polizeibeamten als Zeugen vor Gericht, sondern auch die Arbeiter aus B.s Abbruchunternehmen. Wo seine Arbeiter an diesem Tag wohl gesteckt haben mochten, das konnte sich der Unternehmer auch nicht mehr erklären. Er war zu dieser Zeit in Urlaub. Allerdings räumte er mit Blick auf das Datum ein: „So ganz nüchtern werden die wohl auch nicht mehr gewesen sein“.

So eine Geländeauffüllung mit Bauschutt ist eine feine Sache. Das auftraggebende Unternehmen zahlt gerade mal eine Mark pro Kubikmeter, das Abbruchunternehmen braucht dafür keine Deponiegebühren für seinen Abbruchschutt zu zahlen. Wird ein Gelände mit reinem Sand aufgeschüttet, kostet das 20 Mark pro Kubikmeter. B. muß nun 9.000 Mark an die Staatskasse zahlen. Soviel drückte ihm das Gericht auf, um im Gegenzug das Verfahren einzustellen. B. hatte gegen einen Strafbefehl in gleicher Höhe Einspruch eingelegt. mad

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