Wahlkampfausschuß

■ Parlamenatrischer Untersuchungsausschuß zur Unzeit

Die Ankündigung der CDU, die Hans-Wendt-Stiftung von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß durchleuchten zu lassen, war ein voller Erfolg. Der Vorstand der Stiftung war gezwungen, das formaljuristische Hickhack mit dem Rechnungsprüfungshof zu beenden. Das 150seitige Papier, das der Vorstand heute aus nicht ganz freien Stücken veröffentlichte, bietet jetzt eine ausreichende Grundlage für eine Diskussion. Darf ein Senator aus edelen Motiven Stiftungsrecht umgehen? Waren die Motive überhaupt so edel oder ging es nur darum, den Landeshaushalt zu schonen? Hat die mangelhafte Aufsicht die Unterschlagungen erleichtert? Kam die schlampige Arbeit der Wirtschaftsprüfer tatsächlich so überraschend? Fragen, über die jetzt zu streiten ist.

Das Beharren der CDU auf der sofortigen Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist dagegen ein fahrlässiger Umgang mit parlamentarischen Minderheitenrechten. Da wird das schärfste Mittel der Kontrolle mißbraucht, ehe andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Kosten dafür sollte die CDU aus ihrer Wahlkampfkasse zurücküberweisen. Holger Bruns-Kösters