Qualitätskontrolle — pränatal

■ Rüdiger: Neues Gesetz diskriminiert Behinderungen

“Den unter uns lebenden behinderten Menschen wird auf diese Weise doch im Nachhinein bescheinigt, daß sie eigentlich nicht in diese Welt gehören“, so Bremens Gesundheitssenatorin Vera Rüdiger gestern in ihrer Rede im Bundesrat. Dort hatte gestern das umstrittene Gesetz zum Embryonenschutz die letzte Hürde genommen — gegen den von Vera Rüdiger eingebrachten Bremer Antrag. Das Gesetz erlaubt nämlich eine geschlechtsspezifische Abtreibung, wenn feststeht, daß das Kind mit einer geschlechtsgebundenen Behinderung zur Welt kommen wird. Wegen dieser Regelung will der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit den Vermittlungsausschuß des Grundgesetzes anrufen.

Rüdiger weiter: „Schon heute ist die Frage nicht mehr nur, ob Eltern ein Kind wollen oder nicht, mehr und mehr kommt bereits vor der Geburt die Qualität vom Kind ins Spiel.“ Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin förderten den Anspruch auf ein gesundes Kind und verbreiteten diffuse Angst, ein „nicht einwandfreies“ Kind in die Welt zu setzen. „Was heute als kleine Schädigung gilt, könnte morgen schon unwertes Leben sein.“

Rüdiger begrüßte unterdessen, daß das Gesetz Leihmutterschaft verbietet. bear