: Milderes Urteil für „Mehr nicht? Schade.“
■ Bewährungsstrafe für Bremerhavener DVU-Volksverhetzer
In einer Mai-Debatte der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hatte der Grüne Abgeordnete Michael Frost über die Vernichtung von mehr als 500.000 Sinti und Roma gesprochen. “Mehr nicht? Schade!“ hatte damals der DVU-Abgeordnete Wilhelm Schmidt, 35jähriger Wachmann, dazwischen gerufen.
Sechs Monate auf Bewährung und 1.500 Mark Strafe verhängte zunächst die erste Instanz wegen „Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Beide, der Angeklagte und der Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach, gingen in die Berufung. Schmidt wollte freigesprochen werden.
Heraus kam nun ein noch milderes Urteil der großen Strafkammer: vier statt sechs Monate und wieder 1.500 Mark Strafe, zahlbar an den Zentralrat der Sinti und Roma.
Staatsanwalt von Bock hatte in der Berufungsverhandlung erneut acht Monate beantragt, um eine Bewährung auszuschließen. „Wenn einige Rechtsradikale jetzt wieder Morgenluft wittern“, so von Bock zur taz, „muß das Gericht deutliche Signale setzen.“
Genau das blieb aber aus. Strafmildernd werteten die Richter, daß Schmidt nach seinem Zwischenruf noch „ich habe das gesagt, weil diese Zahlen nicht stimmen“ hinzugefügt habe in der mutmaßlichen Absicht, sich von seiner Äußerung zu distanzieren. Auch habe der Angeklagte versucht, „die Sache mit einer dem Gericht damals noch nicht bekannten Entschuldigung kurz nach dem Vorfall aus der Welt zu schaffen“.
S.P.
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