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Brandenburgs Haushalt steht

■ Grundsätzliche Zustimmung aller Fraktionen/ Stellen im Staatsapparat werden fast um die Hälfte gekürzt/ Heftige Diskussion um Lehrerstellen

Potsdam. Grundsätzliche Zustimmung aller Fraktionen des Brandenburgischen Landtages fand gestern vormittag der Entwurf des Vorschaltgesetzes über die Finanzmittel des Jahres 1991. Mit ihm werde die haushaltpolitische Handlungsfähigkeit der Landesregierung und die Selbständigkeit der Kommunen gesichert.

Der Etat hat einen Umfang von mehr als 15 Milliarden Mark und ist nach Aufnahme von rund 2,8 Milliarden Mark Krediten ausgeglichen. Nach der parlamentarischen Vorschrift muß er in einer dritten Lesung behandelt und danach verabschiedet werden.

Am 30. Juni 1991 muß der endgültige Haushalt stehen. Für ihn sind nach übereinstimmender Auffassung der Fraktionen besonders bei den Zuweisungen an die Kommunen erhebliche Aufstockungen notwendig.

Die SPD forderte eine Neuregelung des Länderfinanzausgleiches und betonte die Gemeinsamkeit mit der sächsischen Landesregierung in dieser Frage.

Eine Mittelerhöhung für die Kommunen durch Kürzungen bei den Kreisen oder dem Investitionsfonds hielt Finanzminister Klaus-Dieter Kühbacher (SPD) für nicht sinnvoll. Die bequemste Lösung — eine weitere Erhöhung der Kreditaufnahme — würde nach seinen Worten die Leistungsfähigkeit des Landes einschränken.

Alle Fraktionen akzeptierten die Stellenkürzungen im Staatsapparat von 111.000 auf 65.000, also um fast die Hälfte.

Heftige Diskussionen im Finanzausschuß hat es nach Aussage von Vertretern des Bündnis 90 zur »Abwicklung« von über 6.200 der gegenwärtig 42.000 LehrerInnenstellen gegeben. Bildungsministerin Marianne Birthler vom Bündnis 90 betonte, der Abbau könne nur über wohlbegründete Einzelkündigungen erfolgen. Die Möglichkeit von Neueinstellungen müsse offengehalten werden.

Auf der Tagesordnung des Landtags stehen noch ein Gesetz zur Erarbeitung einer Landesverfassung und ein Antrag zur »Überprüfung der Brandenburger Abgeordneten auf eine eventuelle Stasi-Mitgliedschaft«. adn

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