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Asyl für desertierte GIs: Aufruf ist nicht strafbar

„Ich bin bereit, einem flüchtigen US- Soldaten zu einer Unterkunft zu verhelfen. Ich setze mich dafür ein, daß Bremen ein Zufluchtsort für desertierte US-Soldaten wird und daß sie von Bremer Behörden nicht verfolgt oder an die amerikanische Militärpolizei ausgeliefert werden.“ 100 BremerInnen, die dies in bisher vier Zeitungsanzeigen unterschrieben haben, werden nicht wegen Aufrufes zur Desertion angeklagt. Der Bremer Oberstaatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach stellte gestern das Ermittlungsverfahren in dieser Sache ein, das ein Bremer Richter mit einer Strafanzeige ins Rollen gebracht hatte.

Nirgendwo lasse sich aus dem Text des Bremer Aufrufes „ein direkter Appell-Charakter herauslesen“, argumentierte v. Bock in seiner Einstellungs-Begründung. Natürlich sei in dem Angebot, flüchtigen US-Soldaten weiterzuhelfen, „auch ein gewisser Anreiz“ zur Desertion zu erkennen, strafrechtlich relevant sei die Zeitungsanzeige jedoch trotzdem nicht, da bei der Aufforderung zu Straftaten „ein sehr strenger Maßstab angelegt“ werden müsse. Auf Desertion wie auch auf den Aufruf dazu stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Bei der Bremer Initiative „statt Krieg“, die die Anzeigenserie initiiert hat, haben sich inzwischen bereits über 20 US-Soldaten gemeldet, um sich über ihre Möglichkeiten beraten zu lassen, die US-Army zu verlassen. Alle 4.000 Soldaten der US- Division „Hell on Wheels“ in der Nähe Bremens sollen noch vor Neujahr an den Golf verlegt werden. Gestern wurden bereits die ersten offiziellen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung in der Kaserne abgegeben. Dirk Asendorp

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