: BBU: Töpfer-Kommissar nach Hanau
■ Da der hessische Umweltminister seine Aufsichtspflicht verletzte, soll nun der Bonner Oberaufseher helfen/ Urandiebstahl aus Brennelementefabrik blieb für Verantwortliche ohne Konsequenzen
Berlin (taz) — Bundesreaktorminister Klaus Töpfer soll einen Sonderbevollmächtigten mit dem Ziel der unverzüglichen Schließung der Siemens Brennelementewerke nach Hanau schicken. Das verlangt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) in einem Schreiben an den Bonner Atomaufseher. Der BBU begründet seinen Vorstoß mit mangelnder Fachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber und schwerwiegenden Mängeln bei der Überwachung der Betriebe durch den hessischen Umweltminister Karl-Heinz Weimar (CDU).
Für BBU-Vorstandsmitglied Eduard Bernhard hat der offensichtlich problemlose Diebstahl von Urandioxid-Tabletten aus der Brennelementefabrik im vergangenen Februar „das Faß zum Überlaufen“ gebracht.
Das Amtsgericht Bensheim verurteilte die Diebe, zwei 20- und 23jährige Leiharbeiter aus Pforzheim, im Dezember zu Freiheitsstrafen mit Bewährung und Geldstrafen. Im Verlauf des Prozesses hatte sich herausgestellt, daß die beiden hochverschuldeten Männer bereits wegen Diebstahls vorbestraft waren. Nach einem ersten „Probedurchlauf“, bei dem sie drei sogenannte Urandioxid- Pellets zur Brennelementefertigung mitgehen ließen, hatten die beiden Männer geplant, größere Mengen aus der Siemens-Atomfirma zu schmuggeln und auf dem Schwarzmarkt zu verhökern. Der Versuch scheiterte nicht etwa an den Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens, sondern an einem Mittelsmann, der behauptete hatte, einen Käufer an der Hand zu haben. Tatsächlich ging der vermeintliche Hehler mit den drei „Probetabletten“ direkt zur Polizei.
Bis heute, moniert Bernhard in seinem Brief an den Bonner Reaktorminister, seien keinerlei Sanktionen gegen die Verantwortlichen der Siemens AG Hanau und des hessischen Umweltministeriums als Überwachungsbehörde eingeleitet worden, obwohl „ganz eindeutig gegen gesetzliche Sicherheitsvorschriften verstoßen worden“ sei.
Insbesondere sei die Beschäftigung vorbestrafter Leiharbeiter, die darüber hinaus Zutritt zum sogenannten Sicherheitsbereich der Brennelementefabrik gehabt hätten, nun gerichtlich festgestellt. Die mangelnde Sicherung des radioaktiven Materials sei allein schon durch die Tatsache des Diebstahls erwiesen. Gero
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