: Versicherungen müssen zahlen
Kassel (ap) — Versicherungen müssen auch die Krankenhauskosten zahlen, wenn im Fall eines Alkoholikers eine mehr als 15 Monate dauernde Behandlung nötig ist. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt im Fall einer Patientin entschieden, die an schweren Folgeerkrankungen ihrer Trunksucht leidet. Ihre Sozialversicherung wollte nicht mehr löhnen, weil es sich nach ihrer Ansicht um einen sogenannten Verwahrfall handelte. Die Richter bewerteten die vom Alkoholismus verursachten Organschäden jedoch als behandlungsbedürftige Krankheit. (AZ: Bundessozialgericht 8 RKn 2/89)
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