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Urteil gegen Grundmann

■ Ehemaliger CDU-Landesminister soll 108.000 Mark zahlen/ Wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Köln (taz/ap/dpa) — Der frühere nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Konrad Grundmann ist gestern wegen fortgesetzter Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Parteispenden für die CDU zu einer Geldstrafe in Höhe von 108.000 Mark verurteilt worden. Damit blieb die 14. Strafkammer des Kölner Landgerichts weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 148.500 Mark.

Die Richterin Marie-Therese Shahab-Haag begründete das Urteil damit, als Politiker mit hohen Ämtern sei Grundmann verpflichtet gewesen, auch die Gesetze einzuhalten — eine interessante Argumentation! Ausdrücklich wies sie jedoch darauf hin, daß der Angeklagte nicht eigennützig gehandelt habe.

Im Verlauf des nur drei Tage dauernden Prozesses hatte das Gericht auf eine langwierige Beweisaufnahme verzichtet und weite Teile der Anklage gegen den 66jährigen Grundmann eingestellt, so daß nur noch der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von 741.000 Mark übrigblieb. Die ursprüngliche Anklage warf Grundmann vor, selbst 949.000 Mark Steuern hinterzogen zu haben. Noch im Gerichtssaal nahm er den Urteilsspruch an.

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