: Gericht läßt Berufung McNamees nicht zu
Dublin (taz) — Ein britisches Gericht hat es am Wochenende abgelehnt, den Fall des 30jährigen Nordiren Danny McNamee zur Berufung zuzulassen. Lordrichter Lane entschied, daß die Argumentation der Verteidigung jeglicher Grundlage entbehre.
Der Diplom-Physiker McNamee war 1987 zu 25 Jahren Knast verurteilt worden, weil er für verschiedene Bombenanschläge der Irisch- Republikanischen Armee (IRA) verantwortlich sein soll — darunter das Attentat im Londoner Hyde Park, bei dem 1982 vier Menschen und sieben Pferde getötet worden waren. Einziges Beweismittel waren seine Fingerabdrücke auf einer Batterie und einem Streifen Klebeband, die angeblich zum Bau der Bombe verwendet worden waren.
Bei der Voruntersuchung des Gerichts im Dezember kam jedoch Überraschendes zutage. Die Abdrücke auf dem Klebeband stammen nicht von McNamee, sondern von einem anderen Iren, der für verschiedene Anschläge bereits verurteilt worden ist. Die Polizei hatte in beiden Fällen versehentlich dasselbe Aktenzeichen ausgegeben. Außerdem stellte sich heraus, daß die Batterie dem Polizeilabor bereits drei Tage vor dem Anschlag übergeben worden war, bei dem sie angeblich verwendet wurde. Darüber hinaus sagte der Wissenschaftler Harvey Waghorn, ein ehemaliger Polizist, Mitte Dezember aus, daß große Zweifel bestünden, ob der Abdruck auf der Batterie tatsächlich von McNamee stamme. Er könne von den gesetzlich geforderten 16 übereinstimmenden Merkmalen lediglich sieben erkennen. Dafür mußte er nachsitzen, und bei seiner erneuten Vernehmung einen Tag später war er sich nunmehr „hundertprozentig sicher“, daß es sich doch um McNamees Fingerabdruck handle.
Richter Lane bemerkte, daß die Voruntersuchung bei McNamee falsche Hoffnungen geweckt habe, da die Verteidigung ihre Behauptungen nicht untermauern konnte. Lane ist derselbe Richter, der 1987 die Berufung der „Birmingham Six“ trotz erdrückender Beweise für ihre Unschuld verworfen hat. Die Verteidigerin McNamees erwägt, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einzureichen. Ralf Sotscheck
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