: Grundgesetz wird erst später verändert
Bonn (dpa) — Eine Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Nato-Gebiets im Rahmen der UNO wird es während des laufenden Golfkriegs nicht geben.
Diese Meinung wurde am Montag übereinstimmend in der CDU/CSU- Fraktion vertreten. Gleichzeitig setzte sich der stellvertretende SPD- Vorsitzende, Ministerpräsident Oskar Lafontaine, erneut für einen Waffenstillstand am Golf ohne Vorbedingungen ein. Dies sei eine „moralische Pflicht“.
Der Justitiar der CDU/CSU- Fraktion, Franz Möller, sagte, die Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von UNO-Friedensmissionen werde sicher vor der parlamentarischen Sommerpause zwischen den Fraktionen erörtert, aber nicht während des Golfkrieges verabschiedet werden. Es handele sich um ein „sensibles Gebiet, das sehr sorgfältig geprüft“ werden müsse.
Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Alfred Dregger erklärte, die Unionsfraktion und die FDP seien zu einer Änderung des Grundgesetzes bereit, für die im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Die Haltung der SPD sei dagegen noch unklar. Einen Truppeneinsatz der Bundeswehr im Golfkrieg werde es „jedoch nicht geben“.
Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch meinte in einer Erklärung zur Diskussion um den Nato-Bündnisfall bei einem irakischen Angriff auf die Türkei, die verfassungsmäßige Beschränkung der Bundeswehr auf die eigene Verteidigung schließe auch die Beteiligung „an gerechten militärischen Aktionen“ aus.
Hirsch setzte sich damit in Widerspruch zu seinem Parteivorsitzenden Otto Graf Lambsdorff, der inzwischen die Auffassung vertritt, daß bei einem Raketenangriff des Iraks auf die Türkei der Bündnisfall gegeben sei.
Das Land Niedersachsen will im Bundesrat einer Verfassungsänderung für den Einsatz deutscher Soldaten bei UNO-Missionen nicht zustimmen. Dies kündigte Bundesratsminister Jürgen Trittin (Die Grünen) in Hannover an.
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