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Mörderische Splitter

■ „Clusterbomben“ werden in völkerrechtswidriger Weise eingesetzt

Washington (taz) — Bislang schenkten ihr die Medien angesichts der „Erfolge“ von „Patriot“- Raketen oder „Stealth-Bombern“ wenig Beachtung: der „Clusterbombe“ vom Typ JP 232, die die USA seit Beginn des Krieges gegen den Irak in völkerrechtswidriger Weise einsetzen. Doch jetzt wurde ein erster US-Soldat von einer „Clusterbombe“ der eigenen Luftwaffe getötet.

Die fürchterliche Wirkung der Splitterbomben des Zweiten Weltkrieges wird von dieser modernen Streuwaffe noch um ein Vielfaches übertroffen. Nach Abwurf teilt sie sich in über 100 kleinere Sprengkörper, die Zerstörungen auf einer Fläche von der Größe eines Fußballplatzes anrichten: tiefe Krater, Löcher in Panzern und anderen Fahrzeugen, zumeist tödliche Verwundungen bei ungeschützten Personen. Wie der Oberkommandierende am Golf, General Schwarzkopf, bereits letzte Woche vor Journalisten einräumte, wird die „Clusterbombe“ von B-52-Bombern und anderen Kampfflugzeugen nicht nur über rein militärischen Zielen in ausreichender Entfernung von Bevölkerungszentren, sondern auch über Bagdad und der Straße nach Jordanien abgeworfen, auf der sich nicht nur irakische Soldaten, sondern auch Flüchtlingstrecks bewegen. Die Berichte über durch „Clusterbomben“ getötete oder verletzte Zivilisten häufen sich. Das Kriegsvölkerrecht verlangt, Schaden unter Zivilisten zu vermeiden (Artikel 51 des ersten Zusatzabkommens von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949) und verbietet den Einsatz von Waffen wie der „Clusterbombe“ an Orten, wo es zu Opfern unter Zivilisten kommen kann. Andreas Zumach

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