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Sozialhilfe unabhängig von Deutschkenntnissen

Würzburg (dpa) — Sozialhilfe darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg Asylbewerbern nicht pauschal mit der Begründung gekürzt werden, daß deren persönliche Bedürfnisse aufgrund schlechter oder nicht vorhandener Deutschkenntnisse von vornherein geringer sind. Nicht zulässig sei die Herausnahme einzelner Positionen aus dem sogenannten „Warenkorb“, wie zum Beispiel die Ausgaben für Kino- und Theaterbesuche, Tageszeitungen oder auch die Teilnahme am Vereinsleben (Aktenzeichen: W 3 E 91.2 811.11). Einem Asylbewerber sei es nicht zuzumuten, unter Umständen jahrelang ohne den vollen Sozialhilfesatz auskommen zu müssen.

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