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WirtschaftsNotizen

Untreue bei

der Treuhand

Der Vorstandsvorsitzende der Bau-Union-AG Schwerin, Hans- Joachim Muscher, sowie der Technische Vorstand, Klaus Börke, sind mit sofortiger Wirkung abberufen worden. Dies teilte der Leiter und Direktor der Treuhandniederlassung Schwerin, Dipl.-Ing. und Dipl.-Wirtschaftsing. Karl-Heinz Rüsberg, mit. Grund seien verletzte Sorgfaltspflicht beim Umgang mit treuhänderisch verwalteten Vermögenswerten.

Wildwuchs bei

Regionalplanung

Um engere Kontakte bei Planungsvorhaben im Regierungsbezirk Magdeburg hat Oberbürgermeister Willi Polte (SPD) den seit 1.Februar wirkenden Regierungspräsidenten Wolfgang Böhm (FDP) gebeten. Bei einem Antrittsbesuch Böhms im Rathaus wies Magdeburgs OB auf den in den vergangenen Wochen „entstandenen Wildwuchs" wegen der rechtsfreien Räume insbesondere in der Regionalplanung hin.

MMieten: Mit vier

Mark mehr dabei

Die Mieter in der ehemaligen DDR müssen schon bald mit drastischen Mietpreis-Steigerungen rechnen. Nach einem am Mittwoch von der „Berliner Morgenpost“ veröffentlichten internen Entwurf der Mietverordnung des Bundesbauministeriums kommen auf die Mieter in den neuen Bundesländern bis Ende 1992 Mehrkosten von bis zu vier Mark pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich zu. Von 1993 bis 1996 können demnach die Mehrkosten sogar auf bis zu rund sechs Mark pro Quadratmeter steigen, weil in diesem Zeitraum bis zu fünf Mark allein für die Instandsetzung umgelegt werden können. Bei einer durchschnittlichen Familien-Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern würden die Haushalte in den neuen Bundesländern in Zukunft mit bis zu 240 Mark (von 1993 bis 1996 bis zu 360 Mark) Mehrausgaben für die Miete belastet, berichtet die Zeitung. Ein Teil davon könnte allerdings über den Bezug von Wohngeld ausgeglichen werden. Außerdem sei eine Härteklausel vorgesehen, die Mieterhöhungen ausschließe, wenn der Mieter trotz des Bezugs von Wohngeld mehr als 20 Prozent seines Nettoeinkommens für die Miete aufbringen müßte. Nach Vorstellungen des Bauministeriums könne der Vermieter künftig bis zu elf Prozent der für „erhebliche Instandsetzungsmaßnahmen“ aufgewendeten Kosten auf die Mieter umlegen. Allerdings werde dieser Betrag bis Ende 1992 auf maximal 325 Mark und danach auf höchstens 500 Mark je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Ab April soll der Mieter alle Betriebskosten tragen.

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