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CDU Niedersachsen: Keine Faxen mit Endlager

■ Klage gegen Bundesanweisung „unzulässig“

Als reine Zeitverzögerung bewertet die CDU-Opposition die von Niedersachsen beabsichtigte Klage gegen eine Bundesanweisung zum geplanten Atommüll- Endlager Schacht Konrad (Salzgitter). Die Christdemokraten stützen sich auf eine Stellungnahme des Gesetzgebungs-und Beratungsdienstes (GBD) im Landtag. In dem von der CDU am Montag in Hannover veröffentlichten Vermerk heißt es, daß eine Klage des Landes gegen die Weisung des Bundesumweltministers beim Bundesverwaltungsgericht (Berlin) „voraussichtlich als unzulässig zurückgewiesen werden würde“.

Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) hatte seine niedersächsische Amtskollegin Monika Griefahn Ende Januar angewiesen, bis zum 2. März die Genehmigungsunterlagen für das umstrittene Endlagerprojekt öffentlich auszulegen. Das Umweltministerium in Hannover hält dagegen an der Klageabsicht fest. Hauptargument für die rot-grüne Landesregierung ist die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der CDU-Umweltexperte Kurt-Dieter Grill wies dies am Montag erneut als falsch zurück. In der zusammenfassenden Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz seien die Umwelt-Auswirkungen des geplanten Endlagers bereits beschrieben. Ministerin Griefahn betreibe „glatte Rechtsverweigerung“, wenn sie das Verfahren weiter hinauszögere. Es gehe ihr nicht um die Sicherheit des Endlagers, sondern lediglich um „die rigorose Durchsetzung ideologischer Ziele am Recht vorbei“, meinte CDU- Sprecher Grill.

Grill kritisierte, daß die rot- grüne Landesregierung sich im Rahmen der bundesweiten Staatssekretärsrunde im vorigen Jahr grundsätzlich für die schnelle Errichtung eines atomaren Endlagers für schwachradioaktiven Atommüll ausgesprochen habe. Genau dies werde von der Umweltministerin aber im konkreten Fall „Schacht Konrad“ mit Absicht blockiert.

dpa

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