: Sperrfristen & Forschung
■ Historiker klagt/ Zugang zu Ex-DDR-Akten gefordert
Berlin (dpa/taz) — Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz will der jüdische Historiker Raymond Wolf Einsicht in Archivalien des rheinland-pfälzischen Landesarchivs in Speyer durchsetzen. Das Aktenstudium war dem Geschichtsforscher, der über das Schicksal seiner 1942 deportierten Familie arbeitet, mit Hinweis auf das Landesdatenschutzgesetz verwehrt worden. Einen am Dienstag vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, nur Akten offenzulegen, die älter als 50 Jahre sind, nahm das Land Rheinland-Pfalz nicht an. Der Vergleich weiche vom geltenden Gesetz ab, so die Begründung. Das Landesarchivgesetz schreibt vor, daß Archivgut erst 30 Jahre nach dem Tod oder 110 Jahre nach der Geburt der Betroffenen eingesehen werden darf, sofern die Akten „personenbezogene Daten“ enthalten. Der Anwalt des Historikers sieht in diesem Gesetz „keinen Datenschutz, sondern Täterschutz“. Nach dem Bundesarchivgesetz müssen die Sperrfristen für Akten, die dort nur 30 Jahre betragen, weiter verkürzt werden, wenn das wissenschaftliche Interesse gegenüber dem Datenschutzinteresse Vorrang hat. In der Praxis wird dieser Vorrang vom Bundesarchiv für Forschungen über die NS-Zeit fast ausnahmslos bejaht.
Ein Gruppe namhafter deutscher HistorikerInnen — darunter W. J. Mommsen und L. Niethammer — fordert außerdem die „uneingeschränkte Öffnung“ der Archive in der ehemaligen DDR. Sie verlangen gesetzliche Regelungen, die verhindern, daß die umfänglichen schriftlichen Hinterlassenschaften von SED, Blockparteien, FDGB und anderen Massenorganisationen nicht privat verwaltet, sondern in Berlin der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden. Dafür soll nach den Vorstellungen der HistorikerInnen „die dreißigjährige Sperrfrist nicht angewendet werden. G.A.
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