: Pfarrer wegen Betruges verurteilt
Berlin. Der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Rudow ist von einem Moabiter Schöffengericht wegen Betruges, Untreue und unbefugten Titelführens zu einer Geldstrafe von 9.600 Mark verurteilt worden. Der vom Dienst suspendierte Geistliche hatte 1986 für 4.200 Mark eine Reise ins englische Cambrigde unternommen, die nicht als Dienstreise genehmigt worden sei. Dort habe er ebenfalls unbefugterweise aus der Kirchenkasse 3.400 Mark an ein College gespendet.
Die Spende eines Gemeindemitgliedes über 5.000 Mark habe der Pastor »zur Linderung persönlicher Notstände« auf sein eigenes Konto überweisen lassen, bis die Sache aufflog. Schließlich hatte der Pfarrer Anfang 1985 zwei Gemeindeautos gekauft. Das alte Gemeindeauto, aber auch das Fahrzeug einer Bekannten, wurden in Zahlung gegeben. Dann seien die Verträge vertauscht worden, so daß die Frau einen Gewinn von 1.600 Mark machte.
Der Seelsorger hatte die Vorwürfe eingeräumt, aber Vorsatz bestritten. Vielmehr habe er nur Gutes für seine Gemeinde tun wollen. Davon ging das Gericht weitgehend zu seinen Gunsten aus. Trotzdem habe sich der Pfarrer strafbar gemacht, weil er ohne Vollmachten vom Gemeindekirchenrat gehandelt habe.
Der Pastor, der sich jahrelang privat und dienstlich mit einem Doktortitel schmückte, hätte als gebildeter Mensch wissen müssen, daß das unzulässig war, hieß es. Der in Großbritannien erworbene Titel Master of Letters sei dem deutschen Doktortitel nicht vergleichbar und dürfe ohne Anerkennung ohnehin nicht geführt werden. dpa
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