Geschäftsführer von »Sonnenschein« verurteilt

Moabit. In einem Strafprozeß um die Akkumulatorenfabrik »Sonnenschein« aus dem Familienbesitz von Bundespostminister Schwarz-Schilling wurden gestern vor dem Amtsgericht zwei ehemalige Geschäftsführer der Fabrik zu insgesamt 98.000 Mark Geldstrafe (48.000 und 50.000 Mark) verurteilt. Für das Gericht stand »ganz klar fest«, daß die beiden nacheinander, von 1976 bis 1985, eine genehmigungspflichtige Bleischmelzanlage des Marienfelder Werkes illegal betrieben und somit Umweltkriminalität begangen haben. Die taz berichtete in den vergangenen Jahren mehrfach über die Bleischleuder Sonnenschein, die Luft und Wasser mit Bleirückständen verseucht hatte.

Vielleicht war das Versäumnis, eine Genehmigung bei der Umweltbehörde einzuholen, nur eine Formalität, hieß es in der Urteilsbegründung. Darauf komme es jedoch nicht an, denn die Angeklagten seien als Geschäftsführer der Firma verantwortlich gewesen, sich um eine solche Genehmigungen zu kümmern. Strafmildernd wurde gewürdigt, daß sich seitens der damaligen Berliner Umweltverwaltung »niemand bemüßigt gefühlt habe, der Werksleitung auf die Finger zu sehen«. Gleichfalls, betonte die Vorsitzende Richterin, seien es nicht die Angeklagten, die den gesamten Profit aus dem Betrieb gezogen hätten, sondern die Firmeninhaber.

Das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Werksleiter von Sonnenschein war schon vor einiger Zeit gegen Zahlung von 15.000 Mark Geldbuße eingestellt worden. Der Prozeß gegen die beiden jetzigen Angeklagten war 1988 zunächst zur Klärung rechtlicher Vorfragen durch die Verwaltungsgerichte ausgesetzt. Diese Entscheidungen stehen bis heute aus. Weil Verjährung drohte, wurde der Strafprozeß fortgeführt. dpa/taz