piwik no script img

Vergewaltigung in der Ehe jetzt strafbar

London (ap) — Vergewaltigung in der Ehe ist nach dem Urteil des höchsten britischen Berufungsgerichts vom Donnerstag in Großbritannien ebenso strafbar wie außereheliche Vergewaltigung. Damit revidierte der fünfköpfige Senat unter Vorsitz des Lordoberrichters Lord Lane eine Rechtspraxis aus dem frühen 18. Jahrhundert, derzufolge die Ehefrau ihrem Mann in jedem Falle sexuell zu Willen sein müsse. Die Zeit sei nun reif dafür, daß das Gesetz erkläre, daß ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger sei. Die Richter wiesen die Berufung eines 37jährigen Ehemannes ab, der von einer unteren Instanz wegen Vergewaltigung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Der Verurteilte kann jedoch beim Oberhaus, der höchsten richterlichen Instanz, Berufung einlegen.

Lesen gegen das Patriarchat

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme – frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen