: Urteile im Frankfurter Startbahn-Prozeß
■ Fünfzehn Jahre Haft für A. Eichler, viereinhalb für F. Hoffmann
Frankfurt (taz) — Mit einer Verurteilung wegen Totschlags — nicht wegen Mordes— ging gestern der Frankfurter Startbahnprozeß zu Ende. Der Angeklagte Andreas Eichler erhielt fünfzehn Jahre Haft wegen Totschlags in zwei Fällen und zahlreicher anderer Delikte, sein Mitangeklagter Frank Hoffmann viereinhalb Jahre. Er wurde vor allem wegen einer Reihe von Anschlägen auf Strommasten und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ verurteilt. Die Urteile liegen weit unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Sie hatte für beide lebenslängliche Haftstrafen wegen zweifachen Mordes gefordert.
Am 2. November 1987 waren zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik aus einer Demonstration gegen den Bau der Frankfurter Startbahn West Schüsse auf Polizisten abgegeben worden, zwei Beamte waren dabei getötet, mehrere andere verletzt worden. TAGESTHEMA SEITE 3
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