: Auf Orwells Spuren beim Datenschutz
■ Schutzbestimmungen nur unzureichend
Orwellschen Phantasien sind bei der Lektüre eines Heftes des Bremer Landesbeauftragten für den Datenschutz keine Grenzen gesetzt. Da ist die Rede von Rasterfahndungen, Richtmikrofonen und „besonderen Sichthilfen“ bei Observationen. Die Broschüre informiert über Fahndungs-und Ermittlungsverfahren, Kontrolle geraten, die tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen können. Besonders die Datenverarbeitungssysteme der Staatsanwaltschaft und der Polizei stellen die Arbeit des Datenschutzes vor Probleme.
Vielerorts muß erst noch das Strafrechtsverfahren geändert werden, um eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Einsatz solcher Systeme zu schaffen. Der Datenschutz läuft in die Gefahr, der Entwicklung hinterherzuhinken. Da ist zum Beispiel CANASTA: ein zentrales Aktennachweissystem der Bremer Staatsanwaltschaft, welches zu einem bundesweiten staatsanwaltschaftlichen Informationssystem ausgeweitet werden soll. SIS (Schengener Informationssystem) heißt eine europaweite Datenbank, die schon jetzt bei Fahndungen und an den Grenzen zwischen der Bundesrepublik und den Benelux-_Staaten abgefragt wird. Das Heft macht auf Schwachstellen des Datenschutzes aufmerksam. Unklar bleibt zum Beispiel, wann, wo und wie über BürgerInnen verdeckte Registrierungen angelegt werden dürfen. tr
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