: Strafbefehl gegen Neonazi Zündel
München (dpa) — Das Amtsgericht München hat gegen den Neonazi Ernst Zündel einen Strafbefehl über 31.500 Mark erlassen. Dem 52jährigen werden Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen. Der in Kanada ansässige Zündel war am Freitag vergangener Woche im Vorfeld eines in München geplanten Neonazi-Treffens festgenommen worden. Nach Zustellung des Strafbefehls soll er aus der Haft entlassen werden.
In Rundbriefen unter dem Titel „Germania — ein Ziel, ein Wille, ein Sieg“ und Videokassetten hatte Zündel behauptet, daß es im Dritten Reich keine Massenvernichtung von Juden durch die Nazis gegeben habe.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen