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Bayerische Landessynode fordert Streichung des Paragraphen 218

Rosenheim (dpa) — Die evangelische Landessynode in Bayern hat die Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 und Straffreiheit für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen gefordert. „In Konfliktsituationen kann die letzte Entscheidung der betroffenen Frauen von niemandem abgenommen werden“, heißt es in einer Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens und zum Schwangerschaftsabbruch, die das Kirchenparlament in der Nacht zum Freitag nach fast zehnstündiger Debatte beschloß. Die Synode forderte eine Pflichtberatung für die Frau.

Die „Rosenheimer Erklärung“ hält allerdings an dem ethischen Grundsatz fest, daß Abtreibung Tötung menschlichen Lebens ist und die evangelischen Christen sich in allen Bereichen für den Schutz des menschlichen Lebens einsetzen müssen. Nach Ansicht der Synode ist Abtreibung nur bei Gesundheitsgefahren für die Frau ethisch vertretbar und kann in jedem Fall nur „ein letzter Ausweg“ sein, wenn die Frau sich in einer unabwendbaren Notlage befindet.

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