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EG und Bonn setzen Rotstift bei Zonenrand- und Berlinhilfe an

Brüssel (dpa/vwd) — Die Bundesregierung und die EG-Kommission in Brüssel haben sich auf einen stufenweisen Abbau der Zonenrandförderung und der speziellen Berlin-Beihilfen verständigt. EG-Wettbewerbskommissar Leon Brittan sagte am Dienstag in Brüssel, von den jährlich gewährten rund acht Millliarden DM für Berlin und das ehemalige Zonenrandgebiet werde der Löwenanteil bis Ende 1994 zugunsten der ärmeren neuen Bundesländer eingestellt. Die Übereinkunft muß noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Die Vereinbarung bedeutet, daß die Regionalhilfen in der früheren Bundesrepublik erheblich abgebaut werden und statt bisher 39 Prozent der Bevölkerung nur mehr 27 Prozent umfassen dürfen.

„Die Struktur der Regionalförderung in Deutschland wandelt sich grundlegend, und es ist sichergestellt, daß die Hilfe auf die östlichen Länder konzentriert wird, die sie eindeutig am meisten brauchen“, sagte Leon Brittan.

Eine Liste der Gebiete, in denen die Zonenrandförderung und andere Regionalhilfen eingestellt werden soll, wird von der Bundesregierung bis Ende Juni erwartet. Fest steht, daß die Sonderabschreibungen im bisherigen Zonenrandgebiet Ende 1994 ersatzlos wegfallen. Für alle Gebiete, deren Förderung schon 1991 eingestellt wird, kann bis Ende 1993 eine abgeschwächte Form steuerfreier Rücklagen zugestanden werden (25 Prozent der Investitionskosten). Danach werde dieser Vorteil insgesamt gestrichen.

Die Wettbewerbshüter in Brüssel räumen ein, daß auch die Berlinförderung „nicht über Nacht abgeschafft werden kann, ohne unangemessene wirtschaftliche Härten mit sich zu bringen“. Deshalb sei folgender Zeitplan vorgesehen: Die Mehrwertsteuer-Präferenz für westdeutsche Abnehmer von Gütern aus West-Berlin wird zum 1. Juli 1991 gestrichen, der MwSt-Abzug für Westberliner Hersteller (bis zu zehn Prozent) schrittweise bis Ende 1993 abgeschafft.

Der erhöhte Abzug wird von Juli an von der in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin geltenden Sonderabschreibungsregel ersetzt. An die Stelle der im Berlinförderungsgesetz verankerten Investitionszulage treten in Zukunft die für ganz Ostdeutschland angekündigten Anreize. Die Ermäßigungen der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Arbeitnehmerzulage für West-Berlin laufen Ende 1994 aus.

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