Bank kürzt kranken Angestellten Gehalt

München (taz) — Thatcherismus in Oberbayern: Die Volksbank des Städtchens Fürstenfeldbruck bei München will erkrankten Angestellten künftig das Gehalt kürzen. Wer pro Jahr beispielsweise 30 Tage lang wegen Fieber oder gebrochenen Knochen nicht zur Arbeit erscheinen kann, dem soll nur noch die Hälfte des 14. Monatsgehaltes ausgezahlt werden. Der örtliche Volksbank-Direktor Herbert Hörnlein begründete den in Deutschland bisher einmaligen Vorstoß mit „drastisch zunehmenenden Krankheitstagen“ der Beschäftigten. „Wir stützen uns dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes“, meinte er weiter.

Ein solches Urteil gibt es aber nach Angaben des Münchener Gewerkschaftssekretärs Klaus Grünewald (HBV) überhaupt nicht. „Ein Lohnabzug kommt nur in Frage, wenn er vertraglich vereinbart worden ist.“ Das sei bei der Volksbank nicht der Fall. Außerdem stelle die Reichsversicherungsordnung klar, daß Krankheitszeit wie Arbeitszeit zu behandeln sei. Grünewald hat dem Volksbank-Chef jetzt einen Brief geschrieben und darum gebeten, die rechtliche Grundlage der Abzugsregelung zu erklären: „Ich bin sicher, daß ich keine Antwort bekomme!“

Den 154 Angestellten der 19 Volksbank-Filialen in Fürstenfeldbruck wurde die Angelegenheit per Hausmitteilung bekanntgemacht. Darin heißt es: „Aufgrund des in diesem Jahr zu erwartenden Betriebsergebnisses von 2,2 Millionen Mark (1990: 2,9 Millionen) kann unter Umständen kein 14. Monatsgehalt gezahlt werden.“ Und weiter im Text: „Das volle Gehalt wird bei jenen Mitarbeitern um ein Sechzigstel pro Arbeitstag gekürzt, an denen sie wegen Krankheit oder Kur entschuldigt oder unentschuldigt am Betriebsergebnis nicht mitwirken konnten.“

HBV-Sekretär Grünewald hofft nun, daß ein Angestellter gegen die neue Praxis klagt, wenn sie eingeführt wird. Viele Angestellte hätten aber Angst vor Sanktionen. In der Volksbank Fürstenfeldbruck gibt es nicht einmal einen Betriebsrat. Ccm