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Oberster Sowjet billigt KGB-Gesetz

Moskau (dpa/taz) — Das sowjetische Parlament hat am Donnerstag die Aufgaben und Kompetenzen des KGB sowie seine Kontrolle durch das Parlament geregelt. Erstmals in der Geschichte der Sowjetunion wurde damit ein Gesetz über den Geheimdienst ohne Geheimhaltung beschlossen. Der Oberste Sowjet der UdSSR verabschiedete den Entwurf bei nur einer Gegenstimme.

Der KGB wird auf Unionsebene und der Ebene der Republiken operieren. Die Kompetenzen sind ausufernd und unklar gegenüber Polizei und Armee abgegrenzt: Die KGBler sollen spionieren und gegenspionieren, die Unions- und Republikorgane schützen, den Terrorismus und das organisierte Verbrechen bekämpfen. Die Arbeit des KGB muß sich auf Basis der Gesetze und der Achtung der Freiheitsrechte des einzelnen vollziehen. Außerdem darf die Tätigkeit der KGB-Organe „nicht mit Entscheidungen politischer Parteien verbunden sein“. Damit ist zumindest juristisch die Trennung von der Kommunistischen Partei vollzogen.

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