: Ost-Berlin: Gewerbemieten neu geregelt
Berlin. Städtische Wohnungsbaugesellschaften in Ost-Berlin müssen Gewerberäume für mindestens fünf Jahre vermieten. Diese Bestimmung ist in den Handlungsrichtlinien enthalten, die Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) nach Angaben seiner Verwaltung den Gesellschaften übermittelte. Eine Option über eine Verlängerung um weitere fünf Jahre kann je nach den Umständen des Einzelfalls, wozu beispielsweise Kreditlaufzeiten zählen, vereinbart werden. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, daß eine kurze Vertragsdauer und hohe Mieten nicht zur Existenzgefährdung kleinerer und mittelständischer Unternehmen führen.
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