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Kohl: Noch 1991 Verfassung ändern

■ Bundeswehr soll bei UNO-Aktionen mitwirken/ Treffen Kohls mit Ministerpräsidenten der Länder

Bonn (afp/dpa/ap/taz) — Der Bundestag muß nach Ansicht von Bundeskanzler Kohl noch in diesem Jahr über eine Verfassungsänderung entscheiden, die das künftige Einsatzgebiet der Bundeswehr festlegt. Kohl sprach sich am Freitag in Bonn für eine Regelung aus, die den Einsatz deutscher Soldaten nicht nur auf die Beteiligung an sogenannten UN- Blauhelm-Aktionen beschränkt. Für eine solche Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung der SPD notwendig.

Die Union werde aber auf einer namentlichen Abstimmung im Bundestag noch in diesem Jahr bestehen. Die künftige Rolle der Bundeswehr werde in Zusammenhang mit der europäischen Einigung erneut auf die Tagesordnung kommen.

Den vereinbarten Nachbarschaftsvertrag mit Polen bezeichnete der Kanzler als „gewaltigen Fortschritt“. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Nachbesserungsforderungen der CSU sprach Kohl von „künstlicher Aufregung“. Es sei „ganz normal“, wenn es zu einem der wichtigsten Verträge der Nachkriegszeit Fragen gebe. Im Vertragswerk selbst sei „noch die eine oder andere Frage“ offen.

Bei seinem bevorstehenden Besuch in Washington, der am Pfingstsonntag beginnt, will Kohl für Investitionen in der ehemaligen DDR werben. Das geeinte Deutschland sei bereit, sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern und den USA der größeren Verantwortung stellen.

Neue Länder brauchen Hilfe

Die fünf neuen Bundesländer benötigen weiterhin dringend Verwaltungshilfe. Dies war einer der Schwerpunkte des Gesprächs der Regierungschefs aller 16 Bundesländer am Freitag bei Bundeskanzler Helmut Kohl. Wie der Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidenten, Niedersachsens Regierungschef Gerhard Schröder (SPD), anschließend erklärte, sehen sich die Alt- Länder bei dieser Unterstützung jedoch zunehmend Finanzierungsproblemen ausgesetzt. „Das kann auf die Dauer nicht gut gehen“, sagte Schröder. Er verwies darauf, daß der Bund im Zuge der Steuererhöhungen seine Aufwendungen für die ostdeutschen Länder „refinanzieren“ könne, die westdeutschen Länder jedoch nicht. Allein Niedersachsen gebe jährlich als Verwaltungshilfe 100 Millionen Mark aus.

60 Staatsanwälte aus Westdeutschland sollen nach Berlin abgeordnet werden, um der dortigen Justiz bei der strafrechtlichen Verfolgung der Regierungskriminalität der ehemaligen DDR zu helfen. Das teilte Kanzler Kohl mit.

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