: Kein Knast für KDV
■ Schweizer stimmen für anderthalbmal so langen Arbeitsdienst als Alternative zum Kriegsdienst
Bern (dpa) — Künftig müssen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen auch in der Schweiz nicht mehr ins Gefängnis. Bei der Volksabstimmung am gestrigen Sonntag sprach sich eine Mehrheit von 55,7 Prozent der Abstimmenden für die umstrittene „Entkriminalisierung“ der ethisch- religiös motivierten Verweigerer aus. Die jetzt angenommene Revision des Militärstrafrechts legt fest, daß die Verweigerer aus Gewissensgründen — ein Drittel der rund 600 jährlichen Verweigerer — einen Arbeitsdienst leisten müssen, der in der Regel anderthalbmal so lange dauert wie der Militärdienst. Linke Gruppen hatten sich vor allem auch wegen dieser Arbeitsleistung gegen die Teilreform und das Referendum ausgesprochen. Nachdem die Schweizer 1977 und 1984 gegen einen Zivildienst waren, könnte die Reform nun eine Etappe hin zu einem echten Zivildienst für alle Verweigerer sein. Zum dritten Male nach 1977 und 1979 lehnten die Schweizer die Einführung der Mehrwertsteuer ab. Die Neuordnung der Bundesfinanzen erhielt nicht die notwendige Mehrheit in den Kantonen. Damit ist auch der geplante Übergang von der Warenumsatzsteuer zu einer Mehrwertsteuer gescheitert.
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