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Vorschaltgesetz für Landesrund

Potsdam (dpa) — Die brandenburgische Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90 wird in die Landtagssitzung am 12.Juni ein Vorschaltgesetz zur Neuordnung des Rundfunks in Brandenburg einbringen. Es legt die Strukturen einer Landesrundfunkanstalt fest und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, teilte Regierungssprecher Erhard Thomas am Mittwoch vor der Landespressekonferenz in Potsdam mit. Mit dem Gesetzentwurf sei sowohl eine Einländer- als auch eine Mehrländeranstalt möglich.

Thomas zeigte sich zuversichtlich, daß die Verhandlungen mit Mecklenburg-Vorpommern und Berlin über den Staatsvertrag für einen Nordostdeutschen Rundfunk (NOR) am kommenden Montag positiv abgeschlossen würden. Die parallele Vorgehensweise sei ein „Sicherheitsnetz“ für Brandenburg, da bis Ende des Jahres die Neuordnung der Medien abgeschlossen sein müsse. Das Land brauche schnell die notwendigen Gremien sowie betriebswirtschaftliche, redaktionelle und personelle Strukturen. Der Rundfunkrat soll dem Vorschaltgesetz zufolge aus insgesamt 27 Mitgliedern, davon neun aus den Parteien, bestehen.

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