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EG contra Ost-Autobahn?

Beschleunigungsgesetz kollidiert mit EG-Richtlinien  ■ Aus Brüssel Michael Bullard

Wer A sagt, muß auch B sagen, dachten sich die Beschleunigungsstrategen in Krauses Verkehrsministerium. Nachdem die EG im März mehrere Milliarden für den Ausbau des Infrastruktursystems in der DDR locker gemacht hatte, setzten die Bonner die Umweltabteilung in der EG-Behörde unter Druck. Denn zwei EG-Richtlinien stehen der Verwirklichung ihres Beschleunigungsgesetzes noch im Wege. Das EG-Gesetz „über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten“ schreibt ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten vor. Nur „ein einzelnes Projekt“ kann davon in Ausnahmefällen ausgenommen werden.

Das Beschleunigungsgesetz zeichnet sich gerade dadurch aus, daß das übliche Raumordnungsverfahren samt Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung zugunsten von Ausnahmerechten des Bundesverkehrsministeriums geopfert werde. Trotzdem hat der Generaldirektor der Umweltabteilung in der EG-Behörde, Jan Brinkhorst, bereits Zustimmung signalisiert. In einem Schreiben vom 8. Mai an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Wolfgang Gröbl, geht er davon aus, „daß die Konzentration verschiedener Verfahrensstufen nicht im Widerspruch zu den Erfordernissen der Umweltverträglichkeits-Richtlinie steht“. Obwohl Brinkhorst die Argumentation des Staatssekretärs „nicht völlig nachvollziehen“ kann, betrachtet er „dies als eine Sache der Form und nicht der Substanz“.

Immerhin fügte er noch hinzu: „Abschließend möchte ich nochmals eindringlich auf die Bedeutung hinweisen, die die Kommission der vollen Beachtung der Richtlinie bei Übergangsmaßnahmen für bestimmte Gemeinschaftsvorschriften im Umweltschutz beimißt“. Was er damit meint? Die Verkehrsplaner in Bonn wissen es ganz genau, wie dem Antwortschreiben vom 28. Mai zu entnehmen ist: „Nach dieser Vorschrift hat Deutschland bis zum Wirksamwerden von Schutzmaßnahmen für wildlebende Vogelarten sicherzustellen, daß von Maßnahmen der öffentlichen Hand keine negativen Auswirkungen auf das Erhaltungspotential der Vogelschutzgebiete ausgehen.“ Natürlich wollen die Bonner Verkehrsplaner „diesem Anliegen der Kommission Rechnung tragen“. Für die Grünen ist dies jedoch Anlaß, einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Europaparlaments nächste Woche zu fordern.

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