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Theater

■ Abgewickelte klagen

Berlin. Angestellte der vom Senat abgewickelten Ostberliner Theater klagen jetzt gegen die ihnen verordnete Warteschleife. Wie der von der IG Medien beauftragte Münchener Rechtsanwalt Manfred Hohmann mitteilte, sei eine »positive Tendenz« in den sogenannten Musterprozessen ablesbar. Die Verhandlungsstrategie gegen die Warteschleife fuße auf formalrechtliche Fehler, die der Senat bei der Abwicklung landeseigener Einrichtungen begangen habe, so der Anwalt. Bestimmte, im Urteil des BVG vom 24. April 1990 formulierte Kriterien für die Abwicklung seien in Berlin nicht angewandt worden. Beispielsweise sei im Karlsruher Urteil eindeutig festgelegt, daß Abwicklung in die Auflösung überzugehen habe. Alle betroffenen Ensembles spielen jedoch nach wie vor und müßten daher als nicht abgewickelt gelten. Demzufolge sei auch die Warteschleife unrechtens, da sie nur für abgewickelte Institutionen gelte.

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