: Zwei Ausschreibungen
■ KOAI-Ausschuß prüft größere Projekte
Tausende von ehemaligen volkseigenen Grundstücken in Ost-Berlin werden insgesamt verkauft werden, kann der zuständige Abteilungsleiter der Treuhand, Knut Herbst, nur schätzen. Bis jetzt haben zwei Ausschreibungen stattgefunden, vier weitere sind in Vorbereitung, noch sehr viel mehr werden folgen. Das Interesse war bis jetzt immens: So hat es für die 24 Berliner Grundstücke der ersten beiden Ausschreibungen insgesamt über 4.000 Angebote gegeben.
Nach Hunderten von Verhandlungsterminen blieben immerhin noch 433 seriöse und ernsthaft interessierte Bewerber übrig. Unter diesen wurden schließlich die glücklichen Erwerber der 24 Grundstücke ausgesucht. Diese legten zusammen 77 Millionen Mark für eine Gesamtfläche von 180.000 Quadratmetern in neun östlichen Bezirken auf den Tisch und versprachen, weitere 473 Millionen Mark zu investieren. Die Grundstückspreise bewegten sich zwischen 100 und 2.750 Mark pro Quadratmeter. Im Schnitt lagen sie etwa 10 Prozent unter dem jeweiligen Höchstgebot. Der Durchschnittspreis lag bei der ersten Ausschreibung bei 250 Mark pro Quadratmeter.
Entschieden darüber, wer den Zuschlag bekommt, wird nach dem »Berliner Modell«. Das bedeutet, daß die Treuhand zusammen mit den zuständigen Senatsverwaltungen — Bau, Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung — mit dem jeweiligen Bezirksamt, der Industrie- und Handelskammer die Konzepte der Bewerber prüft. Dabei kommt es auf die Investitionssumme und die Zahl der Arbeitsplätze an, aber auch darauf, wie schnell ein Investor das alles hinbekommt. Wenn ein weitgehender Konsens hergestellt ist, wählt die Treuhandanstalt einen Bewerber aus, über größere Projekte verhandelt der Koordinierungs-Ausschuß für innerstädtische Investitionen, kurz KOAI-Ausschuß genannt, der nicht öffentlich tagt. Auch darin sind die Treuhand und die entsprechenden Senatsverwaltungen vertreten. Wenn die Firma die Investitionsbescheinigung der Treuhand hat, kann sie anfangen, die Planung in Auftrag zu geben und Kredite aufzunehmen. Eine Eintragung ins Grundbuch ist dazu nicht nötig, zumal diese bei den jetzigen Verhältnissen über ein Jahr dauert.
Falls es bei einem Grundstück oder Teilgrundstück eines größeren Komplexes Rückübertragungsansprüche von Alteigentümern gibt, werden diese von der Treuhand geprüft. Wenn einer dieser Alteigentümer ein sinnvolles Konzept hat, wird er miteinbezogen. Sonst bekommt er eine Entschädigung von der Treuhand. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Investitionsgesetz des Bundes. Dieses Verfahren würde nach Ansicht aller Beteiligten einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten. esch
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