: Die Humboldt-Uni kündigt wieder selbst
■ Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann die HUB wieder selbst über ihre Erneuerung entscheiden/ Wissenschaftssenator Manfred Erhardt besteht auf Weg durch die Instanzen
Mitte. Die Humboldt-Universität wird künftig bei ihrer personellen Neustrukturierung auf individuelle Kündigungen zurückgreifen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin ermöglicht es der Universität nach den Worten ihres Rektors Heinrich Fink, den bereits eingeschlagenen Weg der Erneuerung von innen weiterzugehen. Wie berichtet, hat das OVG am Dienstag die vom Senat beschlossene Abwicklung von fünf Fachbereichen und deren anschließende Neugründung für rechtswidrig erklärt. Fink verwies gestern besonders auf die Arbeit der vom Senat eingesetzten Berufungs- und Strukturkommissionen sowie auf die der uniinternen Personal- und Strukturkommissionen (PSK). Diese hätten auch in den abgewickelten Fachbereichen bereits ihre Arbeit aufgenommen, so daß die Fachbereiche in der Lage seien, ihren Lehrverpflichtungen ab dem Wintersemester in geregelter Form nachzukommen.
Es schmerze ihn zwar, »daß die Erneuerung der Universität nur an den ausgesprochenen Kündigungen gemessen wird und nicht an den Prozessen, die sich in den Einzelbereichen vollziehen«, so Fink. Es seien aber gerade im Bereich der vom Senat abgewickelten Fachbereiche bereits individuelle Kündigungen geplant gewesen, die durch die Senatsentscheidung hinfällig geworden seien. »Diese Kündigungen werden wir jetzt wiederholen«, kündigte der Vorsitzende der PSK, Bernd Bank, an. Nur die Wissenschaftler, gegen die weder fachliche noch politische Bedenken bestünden, würden zur Beschäftigung weiterempfohlen, den anderen werdn gekündigt.
Der Rechtsanwalt der Humboldt- Universität, Reiner Geulen, nannte die Mißachtung des Berliner Senats gegenüber Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts »verfassungspolitisch unerträglich«. »Auch der Senator hätte das wissen können und hätte damit den Betroffenen zwei Monate Warten und dem Steuerzahler eine Menge Geld gespart«, so Geulen. Er hoffe, daß der Senator die Entscheidung des OVG Berlin akzeptiere und die Abwicklung der fünf betroffenen Fachbereiche so schnell wie möglich in die Wege leite. Der Beschluß des OVG ist mit rechtlichen Mitteln unanfechtbar. Das endgültige Urteil steht jedoch noch aus.
Wissenschaftssenator Erhardt (CDU) sagte dagegen gestern erneut, er werde auch weiterhin auf die Abwicklung dieser »besonders ideologiebelasteten« Fachbereiche setzen. Die Entscheidung des OVG werde er zwar akzeptieren und die betroffenen Mitarbeiter weiter beschäftigen. Er werde aber alle Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht ausnutzen, um die Entscheidung rückgängig zu machen. Für Geulen ist die Sache allerdings »definitiv gelaufen«. Der vom Senat angestrebte Weg werde erfahrungsgemäß noch mindestens vier oder fünf Jahre in Anspruch nehmen. cor
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