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Bundesrat ausgetrickst

■ Möllemann bringt sein Gesetz gegen Waffenschieber neu ein — in einer Form, die den Bundesrat außen vor läßt

Bonn (dpa/taz) — Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann (FDP) will mit einem Trick sein Gesetz gegen Rüstungsexporte und Waffenschiebereien doch noch an der SPD vorbei ins Strafgesetzbuch bringen. Das Gesetz war vom Bundestag bereits verabschiedet, dann aber im Bundesrat von der Mehrheit der SPD-regierten Länder abgeschmettert worden. Die Länderkammer hatte bemängelt, daß das Zollkriminalinstitut im Vorfeld der Ermittlung Telefone abhören dürfen soll.

Wie das Bundeswirtschaftsminsterium gestern mitteilte, will Möllemann der Bundesregierung jetzt doch nicht mehr die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfehlen, sondern seinen alten Entwurf in fast unveränderter Form als neu etikettiert einbringen. Sein Trick dabei: All jene Passagen, die zustimmungspflichtig seitens des Bundesrats sind, will der Minister herausnehmen. So soll der Hinweis auf die Anwendung der deutschen Strafvorschriften bei Verstoß gegen EG-Recht (nach Paragraph 34 Absatz 4 Außenwirtschaftsgesetz) herausgenommen werden. Dieser Hinweis müsse dann aber parallel in einer Verordnung festgehalten werden. Denn Verordnungen sind ebenfalls nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums die juristische Spitzfindigkeit.

Allerdings will Möllemann der SPD einen winzigen Schritt entgegenkommen: Die Staatsanwaltschaften sollen bei Lauschaktionen des Zollkriminalinstituts „frühzeitig“ unterrichtet werden. Mit Möllemanns neuem Vorstoß wird sich heute eine Koalitionsrunde befassen. Der neue Gesetzesgang schiebt das Inkrafttreten hinaus. Es ist deshalb ausgesprochen unwahrscheinlich, daß der Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause ab 22. Juni behandelt wird. dri

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