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Vom neuen Kinder- und Jugendrecht enttäuscht

■ Harte Kritik der freien Wohlfahrtverbände

Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen verabschiedete der Bundestag im vergangenen Jahr ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Darüber berät am 24.Juni 1991 die Deputation für Jugendhilfe. Im 1. Entwurf für ein derartiges Ausführungsgesetz wurde von der Senatorin für Jugend und Soziales im Januar 1991 vorgelegt. Die Hoffnung von Wohlfahrts- und Jugendverbänden, darin noch nennenswerte Verbesserungen verankern zu können, erfüllte sich nicht, die Arbeisgemeinschaf der freien Wohlfahrtverbände hat erhebliche Kritik angemeldet. „Bis zur Beschlußvorlage verlor das Gesetz auch noch die letzte Substanz.“

Die Wohlfahrtsverbände bemängeln, daß von einer wirklichen Mitsprache und Mitentscheidung der freien Träger in Kinder- und jugendpolitischen Fragen kann im Lande Bremen — im Gegensatz zu den Flächenstaaten — auch in Zukunft keine Rede sein kann. Eine weitere Kritik: Obwohl bundesweit von den SPD-regierten Ländern gefordert, ist das Land Bremen nicht bereit, im Ausführungsgesetz oder im Kindergarten- und Hortgesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu verankern.

Ziel des Bundesgesetzes ist es, Eltern für ihre Vorschulkinder eine tatsächliche Wahlmöglichkeit zwischen Kindergärten, selbstorganisierten Gruppen und Tagespflege zu geben, indem gleiche finanzielle Zugangsvoraussetzungen für alle Angebote geschaffen werden. Auch bei der Tagespflege sollten die Elternbeiträge nach dem 1.Entwurf für das Bremische Gesetz deshalb in Zukunft nicht höher sein als im Kindergarten, bei entsprechend höheren Kostenerstattungen an die Tagesmütter und —väter durch das Amt für Soziale Dienste. Diese Regelung wurde inzwischen ersatzlos gestrichen.

Die Wohlfahrtsverbände fordern die Abgeoreneten auf, die zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden und Fachöffentlichkeit ernst zu nehmen. kvr

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