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Unbeeinflußt-betr.: "Erfolg gegen Schering", taz vom 19.6.91

betr.: „Erfolg gegen Schering“, taz vom 19.6.91

Sie berichten, daß „skandalöse Lohndiskriminierungen im japanischen Tochterunternehmen endlich abgeschafft“ seien. Im Bericht heißt es weiter, „daß die Schering- Zentrale auf Grund des öffentlichen Aufsehens und wegen zahlreicher Proteste mäßigend auf das Management der japanischen Tochter eingewirkt hat“. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen.

Es bedurfte keiner mäßigenden Einwirkung der Berliner Schering- Zentrale auf die Geschäftsleitung der japanischen Tochtergesellschaft zur Bereinigung strittiger lohnpolitischer Fragen, weil die in Ihrem Bericht kritisierten „Lohndiskriminierungen“ (80-Prozent-Klausel) bereits im Jahr 1982 zurückgenommen wurden; außerdem begann schon im Mai 1990 das Schlichtungsverfahren, das am 19. März 1991 mit der Beilegung aller strittigen Fragen beendet wurde.

Die Deutschlandreise japanischer Gewerkschafter im November 1990 hatte auf dieses Schlichtungsverfahren keinen Einfluß. Gert J.Wlasich,

Schering Aktiengesellschaft

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