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Entwurf zum Bodenschutzgesetz: Sanierung in Milliardenhöhe

■ Geplantes Bodenschutzgesetz bringt teure Pflichten für Industrie und Staat/ Vertraulicher Arbeitsentwurf liegt taz vor

Berlin (taz) — Wenn die Pläne der Bonner Koalition für ein Bodenschutzgesetz Wirklichkeit werden, wird statt der bisherigen Gefahrenabwehr (Zaun ums Grundstück) die Pflicht eingeführt, die Altlasten zu sanieren (zum Beispiel Bodenwäsche). Konsequenz: Milliardenkosten für Industrie, Staat und private Grundeigentümer. Das geht aus einem vertraulichen Arbeitsentwurf zum Bodenschutzgesetz hervor, der der taz vorliegt. Hinter den Kulissen diskutiert der Bund der Deutschen Industrie bereits seit zweieinhalb Jahren mit den Umweltministerien über die Altlastensanierung. Der Arbeitsentwurf kursiert in der Chemieindustrie.

Dringlich wird ein solches Gesetz durch die Bodenvergiftung in den neuen Bundesländern. Dort ist die Belastung durch die Düngung mit giftigem Klärschlamm und Kraftwerksasche und die Berieselung der Felder mit ungereinigten Abwässern noch katastrophaler als im Westen.

Würde der Entwurf Gesetz, käme auf die Industrie auch eine Meldepflicht für Bodenvergiftungen zu. Viele Sanierungsverfahren sind, soweit überhaupt entwickelt, äußerst kostspielig. In Paragraph1 des Arbeitsentwurfs heißt es ganz lapidar: „Eingetretene schädliche Bodeneinwirkungen sind zu beseitigen oder soweit wie möglich zu vermindern.“ SEITE 6

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