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Heckelmann soll Protokoll lesen

■ Innensenator zögert, von früherem VS-Mann 450.000 Mark zurückzufordern

Berlin. Innensenator Heckelmann hat jetzt auf eine mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Grüne bestätigt, daß der frühere V-Mann des Verfassungsschutzes, Volker Weingraber, dem Land Berlin mindestens 450.000 Mark zurückzahlen müßte. Den Scheck hatte Weingraber im November 1987 unter der Bedingung ausgezahlt bekommen, sich eine neue Existenz aufzubauen, weil seine Sicherheit in Italien nicht mehr gewährleistet sei. Bündnis 90/ Grüne verwies jetzt darauf, daß Weingraber das Geld längst hätte zurückzahlen müssen, weil er es nicht für einen Umzug verwendete, sondern damit sein Weingut in der Toscana als Ferienpension ausbaute. Heckelmann versuchte sich damit herauszureden, es müßten noch weitere Nachforschungen über den Verbleib des Geldes angestellt werden. Die Fraktion befürchtet, daß Heckelmann die Sache solange verschleppen wird, bis die Rückforderungsfristen verjährt sind. Daß gegen Weingraber Rückforderungsansprüche bestehen, sei schon am 12. Juni 1990 vom zuständigen Senatsrat Hartwig im Schmücker-Untersuchungsausschuß bestätigt worden. Heckelmann brauche nur das Wortprotokoll einzusehen. plu

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