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Quittungen über Pille bei Apotheken einlösen

Schwerin. Zu der vom Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommerns übernommenen Finanzierung der ab 1.Juni 1991 verordneten Antibabypillen gibt die Apothekerkammer des Landes folgenden Hinweis: Um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten, werden die Frauen gebeten, quittierte Rezepte zur Rückerstattung bereits bezahlter Pillen bis spätestens 30.August 1991 in ihrer Apotheke einzulösen. Eine spätere Rückvergütung ist nicht mehr möglich.

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