: Quittungen über Pille bei Apotheken einlösen
Schwerin. Zu der vom Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommerns übernommenen Finanzierung der ab 1.Juni 1991 verordneten Antibabypillen gibt die Apothekerkammer des Landes folgenden Hinweis: Um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten, werden die Frauen gebeten, quittierte Rezepte zur Rückerstattung bereits bezahlter Pillen bis spätestens 30.August 1991 in ihrer Apotheke einzulösen. Eine spätere Rückvergütung ist nicht mehr möglich.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen