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Frauenbeauftragte klagte erfolglos

Kassel (ap) — Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Marl ist vor dem Bundesarbeitsgericht mit einer Klage auf Höhergruppierung gescheitert. Die Richter entschieden, daß die gesellschaftliche Bedeutung ihres öffentlichen Amtes keinen Einfluß auf die Eingruppierung in den Bundesangestelltentarif haben muß. Die Beauftragte, die vor allem der Benachteiligung der Frauen im öffentlichen Leben und im Arbeitsleben entgegenwirken soll, ist in Marl der Sozialdezernentin unterstellt. Den Wunsch nach einer höheren Eingruppierung in der städtischen Gehaltsliste begründete die Klägerin damit, daß in ihrer bisherigen Tarifstufe Eigeninitiative, Phantasie sowie Ausdauer und Verhandlungsgeschick nicht berücksichtigt würden. Die Stadt wies darauf hin, daß die Beauftragte keine Entscheidungsbefugnis habe, sondern nur Anregungen geben könne.(AZ: Bundesarbeitsgericht 4 AZR 471/90).)

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