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40 CDU-Abgeordnete für Fristenregelung

■ Kaum Unterschiede zum FDP-Entwurf/ Harsche Kritik an Kommissionsentwurf/ Heute Abstimmung

Berlin (dpa/taz) — Erstmals meldete sich gestern in Bonn mit dem Abgeordneten Horst Eylmann die Gruppe von etwa 40 CDU-„DissidentInnen“ zu Wort, die bei der Neuregelung des Abtreibungsrechts eine Fristenregelung mit Zwangsberatung befürworten. Nach Eylmanns Worten unterscheiden sich die Vorstellungen der Gruppe „kaum“ vom FDP-Entwurf, der einen Abbruch in den ersten drei Monaten freigibt, sofern die Frau sich einer Beratung unterzogen hat.

Scharfe Kritik äußerte Eylmann am Kommissionsentwurf der Unionsfraktion. Hier sind Schwangerschaftsabbrüche nur nach einer medizinischen und psychosozialen Indikation straffrei. Der Jurist begründete seine Unzufriedenheit mit den bisherigen Unionsplänen damit, daß mit dem Strafrecht keine Schwangerschaftsabbrüche verhindert werden könnten. Wer dies glaube, weigere sich, die Realität wahrzunehmen. Nur die Union halte an dieser „Fiktion“ fest. Eylmann sagte, viele Unionsabgeordnete hätten sich dem Kommissionsentwurf nur schwer anschließen können. Sie seien aber nicht aktiv geworden, weil sie die Fraktion zusammenhalten wollten. Dieses Motiv sei aber entfallen, nachdem die Gruppe um den Abgeordneten Hans Werner einen Entwurf vorgelegt hatte, der auf eine Verschärfung des Paragraph 218 hinauslaufe. Tatsächlich sieht der LebenschützerInnen-Entwurf vor, Abtreibungen nur noch bei Gefahr für das Leben der Frau zuzulassen.

Am Dienstag war die Abstimmung über die vorliegenden Entwürfe vertagt worden, nachdem auch der Umfang der neuen Sozialleistungen umstritten war. Streitpunkt mit Finanzminister Theo Waigel, der die Fraktion auf einen Sparkurs verpflichten will, sind unter anderem die Erhöhung des Erziehungsgeldes, die Einführung eines Familiengeldes und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

Der Vorstoß des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/ CSU-Fraktion, Friedrich Bohl, beim Abtreibungsrecht nur im „Kernbereich des Strafrechts“ ohne Fraktionszwang abzustimmen, ist von FDP-Generalsekretärin Cornelia Schmalz-Jacobsen inzwischen zurückgewiesen worden. Sie warnte die Union davor, strafrechtliche und familienpolitische Fragen zu trennen. Die FPD werde sich allen Versuchen entschieden widersetzen, „Geist und Inhalt des Reformgesetzes durch taktische Abstimmungsmanöver zu verwässern“. Das Sozialpaket sei Voraussetzung dafür, die daß die von den Liberalen angestrebte Fristenregelung mit Zwangsberatung auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe.

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