Drei RAF-Gefangene im Hungerstreik

Berlin (taz) — Einen befristeten Hungerstreik haben gestern die in der Justizvollzugsanstalt Celle einsitzenden RAF-Gefangenen Karl- Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Knut Folkerts begonnen. In einer von ihren Anwälten verbreiteten Erklärung fordert die Celler Gefangenengruppe „Formen der Zusammenlegung, wie sie nach 10, 15, 20 Jahren Isolation im Gefängnis und Isolation von der Gesellschaft draußen notwendig sind, um den politischen und sozialen Stoffwechsel mit der Gesellschaft wiederzubeleben“. Darüber hinaus wird eine „unbehinderte Zulassung von Gesprächsgruppen“ sowie eine „authentische und unbehinderte Möglichkeit“ verlangt, „an der öffentlichen Diskussion, auch über die Medien“ teilnehmen zu können.

Unmittelbarer Anlaß für den Hungerstreik ist die Weigerung des niedersächsischen Justizministeriums, ein Tonband-Interview der RAF-Gefangenen mit einer Journalistin von Radio Bremen zu ermöglichen. Eine zunächst erteilte Interviewerlaubnis sei unmittelbar vor dem Gesprächstermin wieder zurückgezogen worden; später wurden behindernde Einschränkungen gemacht — bei dem Interwiew darf kein Aufnahmegerät mitlaufen. Das Justizministerium wolle damit verhindern, so die Anwälte, daß die Stimmen der Gefangenen im Radio gesendet würden. Von den Gefangenen wird das Interview- Verbot als Fortsetzung der Isolationsstrategie gewertet, mit der der Kontakt der Gefangenen zur Öffentlichkeit unterbunden werden soll. Die Art dieser Gefangenen müsse im Verborgenen bleiben, heißt es in der schriftlichen Begündung von Dellwo, Taufer und Folkerts, „Staatsschutz und Politik können es sich nicht leisten, daß sich das Monstrum, das sie 20 Jahre lang aufgebaut haben, als für die Öffentlichkeit fabriziertes Schreckgespenst herausstellen könnte“. In ihrer Erklärung warfen die RAF-Gefangenen der niedersächsischen Landesregierung vor, sich entgegen ihrer Ankündigung von der seit langem geplanten Vergrößerung der Celler Gefangenengruppe verabschiedet zu haben. Zudem würden die seit Frühjahr 1989 ermöglichten offenen Gespräche der Gefangenen mit gesellschaftlich interessierten Gruppen und Personen, Justiz- und Vollzugsinstitutionen von Justizministerium und Anstaltsleitung administrativ abgewürgt. Nach dem letzten Hungerstreik im Frühjahr 1989 waren einige RAF-Gefangene in Celle, Köln, Bochum und Lübeck in Kleinstgruppen zusammengelegt worden. Nachdem der Staatsschutz-Apparat im Sommer die Uralttheorien von der Zellensteuerung wieder hervorgekramt hatte, war insbesondere aus den Reihen der CDU eine Auseinanderlegung gefordert worden. es