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Gegen die Explosion von Gewerbemieten

Berlin.Zur Begrenzung der explodierenden Gewerbemieten in Berlin will der Senat einen Mietspiegel einführen, so wie er bereits im Wohnmietrecht besteht. Ähnlich wie im Wohnmietrecht soll auch bei Gewerberäumen eine Kündigung der Verträge nur möglich sein, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran geltend machen kann oder der Mieter sich grob vertragswidrig verhält. Das sind die beiden wesentlichen Punkte einer Gesetzesinitiative, die Wirtschaftsenator Norbert Meisner gestern vorstellte und die der Senat demnächst im Bundesrat einbringen will.

Die vorgeschlagene Regelung sieht zudem vor, daß der Vermieter eine angemessene Mieterhöhung nur dann verlangen kann, wenn der Mietzins sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 30 Prozent erhöht hat. Bei Neuvermietungen soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden, nach Meisners Vorstellung soll sie 30 Prozent betragen.

Mit dieser Initiative setzt der Berliner Senat einen Beschluß um, den das Abgeordnetenhaus bereits im Juni getroffen hat. Allerdings waren damals die Forderungen der Parlamentarier sehr viel weitgehender gewesen. So hatten alle Fraktionen eine fünfjährige Laufzeit der Gewerbemietverträge gefordert, darin enthalten die zweimalige Option auf Verlängerung. Mieterhöhungen sollten sich an der Steigerungen des Lebenshaltungskostenindexes orientieren.

Gegen diese Vorstellungen des Abgeordnetenhauses waren von Seiten des Senats vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Allerdings war auch die Befürchtung geäußert worden, daß eine solche Mietbegrenzung sich nachteilig auf die Investitionsbereitschaft von Investoren auswirkt. Die gleichen Bedenken hatte auch Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann bei der Berliner Landesregierung vorgebracht.

Auf erheblichen Protest stößt Meisners Vorschlag in der eigenen Partei. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD, Jürgen Müller, findet »Wesentliches, was wir fordern, nicht enthalten«.

So sei er grundsätzlich gegen einen Gewerbemietenspiegel, weil bereits dessen Ausgangslage, die jetzigen Mieten, heftig in die Höhe geschossen seien. Bis dem ein Riegel vorgeschoben ist, dürfte es allerdings noch eine ganze Weile dauern. Denn die Bundesratsinitiative wird frühestens in einem halben Jahr beschlossen werden können. dr

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