Stasi Nr. 7 — bei der CDU

■ Ex-Stadtrat von Ost-Berlin, Zippel, hatte Kontakte/ Rund 17 weitere Fälle

Berlin. Am Dienstag fand CDU- Fraktionschef Klaus Landowsky starke Worte in Richtung PDS. Deren Stasi-belasteter Abgeordneter Dirk Schneider habe im Parlament nichts zu suchen. Demnächst kann er gleiche Reden in der eigenen Fraktion halten. Denn auch in den Reihen der Christdemokraten befindet sich ein Abgeordneter, gegen den Erkenntnisse vorliegen. Der Arzt Dr. Christian Zippel wurde bei der Hauptabteilung XX der Staatssicherheit in der Rubrik Gesundheit geführt. Das Aktenzeichen des inoffiziellen Mitarbeiters Sicherheit (IMS) lautete XV 1779/ 82.

Zippel ist seit 1970 Mitglied der CDU in Ost-Berlin, seit 1974 war er Vorsitzender der Staßfurter Ortsgruppe. Nach der Wende stieg er in den Landesvorstand auf und leitete den gesundheitspolitischen Arbeitskreis der Partei. Im Mai 1990 wurde er zum Stadtrat für Gesundheit im Ostberliner Magistrat gewählt.

Zippel soll von sich aus den Kontakt zur Stasi gesucht haben. Er wollte Probleme am Arbeitsplatz klären. Der 28. Juni 1982 wird als erster Kontakt vermerkt. In der Folgezeit erhielt die Hauptabteilung XX Berichte über private Verbindungen von Krankenhausmitarbeitern zu den Brüdern und Schwestern im Westen. Zippel ist bereits der siebente Abgeordnete, über den Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Staatssicherheit existieren. Seit dem Frühjahr bemüht sich das Abgeordnetenhaus eine Regelung für die Überprüfung der Parlamentarier zu finden, bislang ohne Ergebnis. Während SPD und CDU lediglich einen Ehrenrat bei der Präsidentin des Abgeordnetenhauses etablieren wollen, pochen Grüne/ Bündnis 90 und FDP auf die Einsetzung eines Untersuchungsauschusses. Nach langen Verhandlungen legten vorgestern die beiden Regierungsparteien ein Kompromißpapier vor. Danach sollen lediglich die Fälle von einem Untersuchungsausschuß behandelt werden, in denen Erkenntnisse über eine Tätigkeit für die Stasi vorliegen und diese nicht vom Ehrenrat als unbeachtlich eingestuft werden. Für eine entsprechende Entscheidung bedarf es neben dem Votum der Vertreter von SPD und CDU mindestens eine Stimme der Opposition. Während der Ehrenrat vornehmlich auf die Erkenntnisse der Gauck-Behörde zurückgreift, hat ein Untersuchungsausschuß zusätzlich die Möglichkeit, auf das gerichtliche Mittel der Zeugenvernehmung zurückzugreifen. dr/wg