: Kein durchgeknüppeltes Polizeigesetz
■ SPD und CDU wollen neues ASOG erst im nächsten Jahr verabschieden/ Frist wird verlängert
Berlin. SPD und CDU wollen die Verabschiedung des umstrittenen neuen Polizeigesetzes verschieben. Der Gesetzentwurf für ein neugefaßtes Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), den die Koalitionsfraktionen am Donnerstag in das Abgeordnetenhaus einbringen werden, solle nicht im Eilverfahren beraten werden, versicherte gestern der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Georg Lorenz. Um den Zeitdruck zu lockern, würden SPD und CDU die entsprechende Ausnahmefrist im Datenschutzgesetz um drei Monate verlängern. Wie berichtet, erlaubt es das Datenschutzgesetz in seiner jetzigen Fassung der Polizei nur noch bis zum Jahresende, in der bisher praktizierten Form Daten zu erheben und zu speichern. Das neugefaßte ASOG sollte für den Umgang mit den Daten eine präzisere Rechtsgrundlage liefern und damit dem 1983 gefallenen Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung tragen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne reagierte auf Lorenz' Ankündigung befriedigt. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, hatte zuvor den Verdacht geäußert, das Gesetz solle innerhalb der nächsten Wochen durch das Parlament »gepeitscht« werden. Der ASOG-Entwurf der großen Koalition gebe der Polizei weitreichende Kompetenzen bis hin zum Einsatz verdeckter Ermittler und sei deshalb eine »entscheidende Weichenstellung«, die nicht ohne intensive Beratung stattfinden dürfe, warnte Wieland. Die Polizei sei mit diesem ASOG-Entwurf »auf dem Weg zu einer halbkriminellen Geheimpolizei«. Selbst das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, über das zur Zeit in Bonn beraten werde, versehe die Polizeiarbeit mit stärkeren Einschränkungen, als das ASOG. Lorenz wies diese Kritik zurück. Ziel des ASOG-Entwurfs sei die »wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität«, die die »Freiheit des einzelnen« mittlerweile »stärker gefährde, als die relativ gut kontrollierbaren Organe des Staates«. Größere Kompetenzen für die Polizei dienten deshalb dem Schutz der »sozial Schwachen«.
Kritik an dem ASOG-Entwurf kündigte gestern jedoch auch die Berliner Datenschutzbehörde an. Ihre Stelle werde eine »sehr lange Stellungnahme« abgeben, sagte die stellvertretende Datenschutzbeauftragte Claudia Schmid zur taz. Der Gesetzentwurf berge »eine ganze Reihe von Problemen«. Schmid wandte sich gegen eine Fristverlängerung im Datenschutzgesetz. Der Zeitdruck, unter dem die Parlamentarier jetzt stünden, sei von ihnen selbst verschuldet worden. hmt
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