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Zwist um Grundstücke

■ Kein gemeinsamer Antrag zur Grundstückspolitik/ CDU will Land verkaufen, und SPD will verpachten

Berlin. Die Regierungskoalition kann sich nicht auf eine Änderung des Verfahrens zur Vergabe von landeseigenen Grundstücken verständigen. Eigentlich wollten SPD und CDU gestern in den Vermögensausschuß des Abgeordnetenhauses einen gemeinsamen Antrag einbringen, nach dem, »ausgehend von der bisherigen Praxis (...), bei Grundstücksgeschäften jeweils in Kenntnis der Interessen des Investors im Einzelfall über das geeignete Vergabeverfahren, Erbbaurecht oder den Verkauf« entschieden werden soll. Doch im letzten Augenblick verweigerte die SPD ihre Zustimmung und forderte eine Neuorientierung der Grundstückspolitik.

Wegen der »hysterischen Spekulationswelle« in Berlin hat der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Joachim Niklas, dafür plädiert, landeseigene Grundstücke grundsätzlich nicht zu verkaufen, sondern nach Erbbaurecht an Nutzungswillige zu vergeben. Dieser Vorschlag findet zwar die Zustimmung von Bündnis 90/Grünen und FDP, bei der CDU jedoch stößt die SPD auf Granit. Einigkeit besteht hingegen darin, daß der Senat stärker kontrolliert werden soll. Zukünftig wollen die Parlamentarier sich alle Geschäfte zur Genehmigung vorlegen lassen, die von »herausragender städtebaulicher Bedeutung oder von besonderem öffentlichem Interesse« sind. Bei der Vergabe von Erbbauverträgen soll das Abgeordnetenhaus allerdings auf sein Mitbestimmungsrecht verzichten.

Die Grünen fordern eine generelle Entscheidungsbefugnis des Parlaments bei Verkäufen, die ein Volumen von zwei Millionen Mark übersteigen. Künftig darf laut Koalitionsentwurf bei Grundstücksverkäufen die Wertermittlung nicht älter als zwei Monate sein. Dr

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