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Bundestag

■ Neue Mieter betroffen

Bonn/Berlin. Sollte der Bundestag im Dezember die Berliner Mietpreisbindung für Altbauwohnungen — wie geplant — aufheben, sind von dem Beschluß nur Neuvermietungen von Altbauwohnungen betroffen. Bei bestehenden Altbau-Mietverträgen dürfen bis 1994 Hausbesitzer die Miete jährlich »nur« um fünf Prozent erhöhen, sofern es der Mietspiegel zuläßt — eine zehnprozentige Erhöhung, wie wir in unserer Samstagsausgabe fälschlicherweise berichteten, ist nicht erlaubt.

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