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Betreuungsgesetz löst Entmündigungen ab

■ Bremen will Reform bis Januar abgesichert haben

Eine totale Entmündigung von altersverwirrten, psychisch kranken oder behinderten Menschen wird es ab dem 1. Januar nächsten Jahres auch in Bremen nicht mehr geben. Dann wird nämlich bundesweit das neue Betreuungsgesetz in Kraft treten und Zwangspflegschaften und Vormundschaften ablösen. Bremen die auf Landesebene erforderlichen Ausführungsbestimmungen bis Januar gesetzlich abgesichert haben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll nächste Woche den Senat passieren. Noch im Dezember soll die Bürgerschaft das Reformgesetz beschließen.

9.000 Menschen sind in Bremen von Entmündigung direkt betroffen. Rund 1.000 Fälle kommen jedes Jahr hinzu. Zunehmend sind dies alte Menschen. Ihnen wurde mit der Entmündigung bisher nicht nur das Recht zu wählen genommen, sondern auch das Recht abgesprochen, zu heiraten oder ein Testament zu machen. Der Wille von Erwachsenen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ist bisher wenig wert — nur weil sie gebrechlich, psychisch krank oder behindert sind. Auch Geschäftsbeziehungen bis hin zum täglichen Einkauf waren vielen Menschen durch die gesetzlich legitimierte Entmündigung untersagt. Durch das Betreuungsgesetz werden ihre Persönlichkeitsrechte gestärkt.

Die Betreuung soll, wo immer dies möglich ist, Einzelpersonen übertragen werden. Speziell einzurichtende Betreuungsvereine oder Behörden sollen nur in Ausnahmefällen einspringen. Die anonyme Verwaltung von Fällen, die zur Zeit nicht selten zu einem Personalschlüssel von 1:100 führt, soll damit verhindert werden. Künftig soll die Betreuung nicht alle Lebensbereiche der Betroffenen, sondern bestimmte „Wirkungskreise“ umfassen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen. Welche Hilfe Betroffene brauchen und wer sie zu leisten hat, muß dann das Vormundschaftsgericht entscheiden. Der Richter muß diese Entscheidung spätestens nach fünf Jahren überprüfen.

Rund 2,5 Millionen Mark wird es zunächst kosten, Justiz- und Sozialbehörde so umzustrukturieren, daß das Betreuungsgesetz umgesetzt werden kann, teilten die maßgeblichen Planer der Sozialbehörde gestern der Presse mit. Wer künftig ehrenamtlich Betreuungsaufgaben übernimmt, wird aus der Justizkasse finanzielle Hilfen erhalten: 300 Mark pro Betreuung im Jahr sowie Bezahlung einer Haftpflichtversicherung.

Eigens anerkannte Betreuungsvereine, die die ehrenamtlichen HelferInnen schulen und begleiten sollen, werden allgemeine Verwaltungskosten ersetzt bekommen. Über die Höhe dieses Etats schweigt sich die Sozialbehörde noch aus: Sie will dem Senatsbeschluß nicht vorgreifen. ra

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