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Förderung behinderter Kinder in Gefahr

■ Ein der Fraktion Bündnis 90/Grüne vorliegender Entwurf aus der Senatsschulverwaltung sieht vor, das Wahlrecht von Eltern behinderter Kinder erheblich einzuschränken/ Schulverwaltung dementiert

Berlin. Die optimale Förderung behinderter Kinder an Berliner Schulen ist in Gefahr. Das befürchtet die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Grüne, Sybille Volkholz. Ihr liegt ein Entwurf aus der Senatsschulverwaltung vor, der eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes vorsieht.

Nach der jetzigen Fassung sollen Eltern behinderter Kinder bis 1996 das Recht erhalten, uneingeschränkt die Schulart wählen zu können, in der ihr Kind die notwendige sonderpädagogische Förderung erhält. Zur Zeit können die Eltern als Mitglieder in den Förderausschüssen zwar über den Förderbedarf eines Kindes entscheiden und Empfehlungen für die Schulwahl abgeben, die endgültige Entscheidung über die Schulart trifft jedoch das Schulamt.

Volkholz befürchtet, daß die Schulverwaltung mit ihrem Entwurf noch dahinter zurückfallen und das Wahlrecht der Eltern für ihre behinderten Kinder gänzlich abschaffen will. Auch die Mitgliedschaft der Eltern in den Förderausschüssen sei dadurch in Frage gestellt. Von dem Schulversuch, in dem die Integration geistig behinderter und mehrfach schwerbehinderter Kinder erprobt wird, sei in dem Entwurf überhaupt nicht mehr die Rede, woraus die ehemalige Schulsenatorin schließt, daß dieses Projekt gestrichen werden soll. Parallel sollen Sonderschulen in Grund- und Oberschulen »mit sonderpädagogischem Schwerpunkt« umbenannt werden, ohne daß sich an der Zusammensetzung der Schülerschaft oder der Organisationsform etwas ändere.

Für die Eltern behinderter Kinder, so Volkholz, sei dies ein Schlag ins Gesicht. Erst in den letzten Jahren seien sie mit größeren Beteiligungsrechten ausgestattet worden. Dies jetzt zurückschrauben zu wollen, zeuge von »borniertem Festhalten« an Sonderschulstrukturen, die international längst überholt seien.

Der Sprecher der Schulverwaltung, Laurenz Ungruhe, bemühte sich gestern jedoch auf Anfrage, derartige Befürchtungen weitestgehend zu zerstreuen. Grundlage der hausinternen Überlegungen seien die Koalitionsvereinbarungen, wonach das im Schulgesetz festgelegte Elternrecht bestätigt werden soll. Die Wahlmöglichkeiten für Eltern, so Ungruhe, würden lediglich ergänzend erkennbarer gemacht. Deshalb solle das Gesetz künftig die möglichen Wege der sonderpädagogischen Betreuung aufzeigen und den Förderanspruch jedes Schülers und jeder Schülerin sichern. maz

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